Sie werden nach den Regeln des Strafrechts behandelt, wenn Ihnen der Staat ein Verbrechen vorwirft. Anders als bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, wo Sie es “nur” mit einer Person oder Firma als gegnerische Partei zu tun haben, stehen Sie der gesamten Macht des Staates gegenüber.
Im Strafrecht werden Sie vom Staat angeklagt! Er verfolgt damit das Ziel, Verbrechen zu bekämpfen und zu bestrafen. Dabei werden nicht wie im Zivilrecht gegenseitige Leistungsansprüche ausgehandelt, sondern harte Strafen ausgesprochen, welche im Extremfall sogar lebenslängliche Haft bedeuten können.
Jeder kann zum Straftäter werden, denn schon eine kleine Unaufmerksamkeit hat oft weitreichende Folgen.
Nehmen Sie jede strafrechtliche Anschuldigung ernst! Ermittlungen gegen Sie können massive Auswirkungen auf Ihren gesamten weiteren Lebensweg haben. Wenden Sie sich daher an mich, einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht.
Das deutsche Strafgesetzbuch umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, die in verschiedene Untergruppen eingeteilt sind. Unter anderem gibt es Straftaten gegen
Hinzu kommen weitere Bereiche, in denen Straftaten verfolgt werden können, wie der Bereich der Drogen, der Waffen, des Sprengstoffs, der Wirtschaft und der Umwelt, um nur einige zu nennen.
In meiner Kanzlei habe ich es natürlich oft mit den besonders häufig auftretenden Straftaten zu tun. Die meisten Verurteilungen erfolgen in Deutschland aufgrund von Straßenverkehrsdelikten wie beispielweise. Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahrerflucht, gefolgt von Diebstahl und Unterschlagung. Ebenfalls sehr häufig sind Betrug und Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen fünf Strafarten, die nach der erwiesenen Schuld auf den Täter zukommen können.
Verurteilung zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahren, können vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt werden.