Jan Manshardt
Fachanwalt für Strafrecht

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Straftaten im Straßenverkehr

Vom Verkehrsteilnehmer zum Straftäter

Es geht schneller als Sie denken

Straftaten im Straßenverkehr gehören zu den häufigsten Delikten in Deutschland – und ihre Folgen sind oft drastischer, als viele denken. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, einen Unfall verursacht und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist, muss mit empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen Fahrverbote, Punkte in Flensburg, der dauerhafte Verlust der Fahrerlaubnis sowie Einträge im Führungszeugnis. Solche Sanktionen können sich nicht nur negativ auf die persönliche Mobilität, sondern auch auf Beruf und soziale Reputation auswirken. In dieser rechtlich komplexen Lage ist es entscheidend, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über das nötige Know-how, um die individuelle Sachlage korrekt zu beurteilen, eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Ihre Rechte im Verfahren konsequent zu vertreten. Dieser Beitrag beleuchtet die häufigsten Verkehrsstraftaten und zeigt, warum anwaltlicher Beistand in solchen Fällen unverzichtbar ist.

Alkohol am Steuer – Promillegrenzen und Konsequenzen

Alkoholkonsum zählt zu den häufigsten Ursachen für Straftaten im Straßenverkehr. Bereits ab 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien oder ein Unfall) eine sogenannte „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegen – mit strafrechtlichen Folgen. Ab 1,1 Promille gilt man rechtlich als absolut fahruntüchtig, selbst ohne erkennbare Fahrfehler.

Die Konsequenzen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • Eintragung von Punkten in Flensburg
  • In Wiederholungsfällen oder bei besonders gefährlichem Verhalten drohen sogar Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

Drogen am Steuer – Null-Toleranz und hohe Strafen

Fahren unter Drogeneinfluss wird noch strenger beurteilt als Alkoholkonsum. Bereits der einmalige Konsum von Kokain, Amphetaminen oder anderen Betäubungsmitteln kann bei Teilnahme am Straßenverkehr zu einem Strafverfahren führen. Besonders kritisch: Der Nachweis von Drogen erfolgt meist über Urintests oder Blutproben – und viele Substanzen sind deutlich länger im Körper nachweisbar als Alkohol.

Strafen bei Drogendelikten im Straßenverkehr:

Führerscheinentzug
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
MPU
Strafpunkte

Wer unter Drogeneinfluss einen Unfall verursacht oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit besonders harten Konsequenzen rechnen.

Unfallflucht – schwerwiegende Folgen für Fahrerflüchtige

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht genannt, ist nach § 142 StGB strafbar. Selbst bei einem kleinen Parkrempler kann die Flucht strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders problematisch wird es, wenn Menschen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist.

Folgen einer Unfallflucht:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Punkte in Flensburg
  • Führerscheinentzug
  • Probleme mit der Kfz-Versicherung

Wichtig: Auch wer sich „nur kurz“ vom Unfallort entfernt, etwa um Hilfe zu holen, riskiert ein Verfahren – es sei denn, das Verhalten war klar gerechtfertigt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – strafbar in jedem Fall

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Führerschein nie erworben oder entzogen. Keine Straftat ist wenn Sie eine Fahrerlaubnis haben, sie aber lediglich vergessen haben diese mitzuführen. Generell gilt aber: nur eine gültige Fahrerlaubnis berechtigt zum Fahren.

Mögliche Konsequenzen:

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  • Eintragung im Führungszeugnis
  • Verlängerung einer bestehenden Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Besonders schwer wiegt der Tatbestand, wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis wiederholt erfolgt oder mit weiteren Straftaten kombiniert wird.

Warum ein Fachanwalt für Strafrecht bei Verkehrsstraftaten unverzichtbar ist

Straftaten im Straßenverkehr können existenzielle Folgen haben – sowohl beruflich als auch privat. Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung und Verfahrensabläufe bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.

Ein Fachanwalt hilft unter anderem bei:

  • Akteneinsicht und Analyse der Beweislage
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
  • Vermeidung oder Reduzierung von Strafen
  • Vertretung vor Gericht

Gerade bei Straftaten mit drohendem Führerscheinverlust oder Freiheitsstrafe ist schnelles, kompetentes Handeln entscheidend. Ein erfahrener Strafverteidiger kann etwa Widersprüche in der Beweisführung aufdecken, entlastende Umstände hervorheben und auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken.

Rechtzeitig handeln, Risiken minimieren

Ob Alkohol, Drogen, Fahrerflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis – wer sich mit dem Strafrecht im Straßenverkehr konfrontiert sieht, sollte umgehend juristischen Beistand suchen. Ein Fachanwalt für Strafrecht sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten.

Tipp: Schweigen Sie bei polizeilichen Vernehmungen und kontaktieren Sie so früh wie möglich einen spezialisierten Anwalt – das kann Ihre Situation entscheidend verbessern.