Jan Manshardt
Fachanwalt für Strafrecht

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Körperverletzung

Arten der Körperverletzung

Das Strafmaß hängt von vielen Faktoren ab

Körperverletzungsdelikte sind zentrale Bestandteile des deutschen Strafrechts und reichen von leichteren körperlichen Auseinandersetzungen bis hin zu schwerwiegende Verletzungen mit Todesfolge. Je nach Ausmaß der Verletzung, Vorsatz oder Fahrlässigkeit und Tatmotivation unterscheiden sich die rechtlichen Konsequenzen erheblich. Für Betroffene – egal ob Beschuldigte oder Opfer – ist professionelle anwaltliche Unterstützung essenziell. Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die Feinheiten der Einordnung und kann frühzeitig Weichen im Strafverfahren stellen.

Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)

Die sogenannte einfache Körperverletzung liegt vor, wenn jemand eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt – etwa durch einen Faustschlag, Schubsen, Ohrfeigen oder das Zufügen von Schmerzen ohne sichtbare Verletzungen.

Strafmaß:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
  • Strafantrag durch das Opfer erforderlich, außer es liegt öffentliches Interesse vor

Besonders in Nachbarschaftsstreitigkeiten, Familienstreitigkeiten oder im Umfeld von Veranstaltungen ist die einfache Körperverletzung ein häufiger Tatbestand.

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

Nicht jede Körperverletzung geschieht absichtlich – bei der fahrlässigen Körperverletzung fehlt der Vorsatz. Typisch sind Verkehrsunfälle, unsachgemäße Handlungen im Beruf (beispielsweise von Ärzten, Handwerkern) oder Unachtsamkeiten im Alltag.

Strafmaß:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Kein Strafantrag erforderlich

Ein Fachanwalt kann hier entscheidend helfen, die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung rechtlich zu prüfen und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – insbesondere bei Ersttätern.

Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

Eine Körperverletzung gilt als schwer, wenn sie gravierende dauerhafte Folgen verursacht – etwa der Verlust eines Sinnesorgans, dauerhafte Entstellungen, Lähmungen oder geistige Einschränkungen. Auch die Planung oder Begehung mit Waffen kann den Vorwurf verschärfen.

Strafmaß:

  • Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
  • In besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre

Hier ist frühzeitige anwaltliche Beratung unverzichtbar. Bereits im Ermittlungsverfahren kann ein Fachanwalt auf die Einordnung des Verletzungsbilds und die Gutachterwahl Einfluss nehmen.

Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

Diese Form liegt vor, wenn eine Körperverletzung nicht mit Tötungsvorsatz, aber mit tödlichem Ausgang begangen wurde – beispielsweise wenn nach einem Schlag das Opfer stürzt und später an den Folgen stirbt.

Strafmaß:

  • Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren
  • In minder schweren Fällen: ein bis zehn Jahre

Das Strafmaß ähnelt dem für Totschlag – obwohl kein Tötungsvorsatz bestand. Die Rolle eines Strafverteidigers ist hier besonders wichtig, um die Umstände differenziert darzustellen und eine zu hohe Strafzumessung zu verhindern.

Warum ein Fachanwalt für Strafrecht entscheidend ist

Körperverletzungsdelikte sind rechtlich komplex. Es geht um:

  • Die genaue rechtliche Einordnung der Tat
  • Die Bewertung medizinischer Gutachten
  • Fragen der Schuldfähigkeit, Notwehr oder Provokation
  • Schadenswiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich
  • Die Vermeidung oder Milderung von Strafen

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist auf diese Verfahren spezialisiert. Er hat nicht nur die juristische Kompetenz, sondern auch Erfahrung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Zudem kennt er die lokalen Abläufe – etwa bei der Staatsanwaltschaft Berlin oder dem Amtsgericht Charlottenburg – und kann diese für eine effektive Verteidigung nutzen.

Rechtzeitig juristische Hilfe in Anspruch nehmen

Egal ob einfache, fahrlässige oder schwere Körperverletzung – jede Konfrontation mit dem Strafrecht sollte ernst genommen werden. Die Folgen reichen von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zu Einträgen im Führungszeugnis oder Berufsverboten. Wer beschuldigt wird, sollte keine Aussage ohne anwaltlichen Beistand machen.

Tipp: Kontaktieren Sie bei einer Vorladung, Anzeige oder Durchsuchung umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht – idealerweise in Ihrer Region.