Jan Manshardt
Fachanwalt für Strafrecht

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Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Cannabis und andere Drogen

Was jeder über das BTM wissen sollte

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt in Deutschland den Umgang mit illegalen Drogen und psychoaktiven Substanzen. Es bestimmt, welche Stoffe verboten oder nur eingeschränkt zugänglich sind und welche Strafen bei einem Verstoß drohen. Ziel des BtMG ist es, Missbrauch, Suchtgefahren und illegalen Handel zu bekämpfen.

Verstöße gegen das BtMG gehören zu den häufigsten Straftaten in Deutschland und reichen vom Besitz geringer Mengen bis hin zu organisiertem Drogenhandel. Die strafrechtlichen Konsequenzen sind dabei oft gravierend – besonders, wenn es sich um harte Drogen handelt.

Cannabis versus andere Drogen

Cannabis nimmt in der Diskussion um Drogenstrafrecht eine Sonderstellung ein. In Deutschland ist der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigenbedarf in einigen Bundesländern teilweise straffrei – allerdings handelt es sich nach wie vor um eine Straftat. Seit 2024 ist der Besitz von bis zu 25 g Cannabis für Erwachsene legal, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Konsum und Anbau sind strikt reguliert.

Andere Drogen wie Kokain, Heroin, Amphetamine, Ecstasy oder LSD unterliegen deutlich strengeren Regeln. Schon der Besitz kleinster Mengen gilt als strafbar und kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen. Bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handel drohen hohe Haftstrafen – teilweise über zehn Jahre.

Ein weiterer Unterschied: Während bei Cannabis oft noch Milde möglich ist, wird bei anderen Betäubungsmitteln in der Regel konsequent durchgegriffen. Vor allem Wiederholungstäter und Jugendliche sind stark gefährdet, in eine strafrechtliche Spirale zu geraten.

Typische BtMG-Delikte

Zu den häufigsten Straftatbeständen im BtMG gehören:

  • Besitz von Betäubungsmitteln ohne ärztliche Verordnung
  • Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
  • Herstellung oder Anbau illegaler Substanzen
  • Abgabe an Minderjährige
  • Schmuggel oder Einfuhr von Drogen

Je nach Art, Menge, Reinheit und Zweck (Eigenbedarf oder Handel) unterscheidet sich das Strafmaß erheblich. So wurde der Besitz von kleinen Mengen Cannabis für den Eigenbedarf legalisiert, während der Besitz kleinster Mengen Heroin strafbar ist.

Auch das Umfeld hat Auswirkung auf die Strafbarkeit. Der Konsum oder Besitz von Drogen wird beispielsweise in der Umgebung von Schulen härter bestraft.

Warum ein Fachanwalt für Strafrecht entscheidend ist

Wer mit dem BtMG in Konflikt gerät, sollte unbedingt einen erfahrenen Strafverteidiger – am besten einen Fachanwalt für Strafrecht – einschalten. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden, etwa durch Akteneinsicht, Beweisanträge oder Aussagen zur Tat.

Ein Fachanwalt kennt die Feinheiten des Betäubungsmittelstrafrechts, weiß um aktuelle Rechtsprechung und Verfahrensabläufe und kann zwischen Strafmaß, Therapieauflagen oder sogar Einstellung des Verfahrens verhandeln. Besonders bei Ersttätern oder Jugendlichen kann oft ein milderes Ergebnis erzielt werden.

Schnelle Hilfe bei BtMG-Verstößen

Ein BtMG-Verstoß kann massive Auswirkungen auf Ihre persönliche und berufliche Zukunft haben – auch wenn es sich „nur“ um Cannabis handelt. Umso wichtiger ist es, frühzeitig professionelle Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. So können Sie Ihre Rechte wahren, Risiken minimieren und im besten Fall eine Einstellung oder Freispruch erreichen.

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten – Ihre Zukunft zählt.